# Eulenwart > Eulenwart ist eine webbasierte Vereinsverwaltung mit KI-Assistent für gemeinnützige Vereine in Deutschland (etwa 10 bis 1.500 Mitglieder). Sie verwaltet Mitglieder, Beiträge per SEPA-Lastschrift, Buchungen mit DATEV-Export, Spendenquittungen, Dokumente und Rechnungsfreigaben – und beantwortet Fragen des Vorstands mit Quellenangabe. Server in Deutschland, KI-Verarbeitung in der EU. Preis 12 € bis 89 € im Monat inkl. MwSt., 14 Tage kostenlos testen. Anbieter: 2fox4 Internetdienstleistungen, Oliver Deppe, Sachsenhagen (Niedersachsen). Stand: 24.10.2026. Hinweis zur Verwechslung: „Eulenwart“ (eulenwart.de, Deutschland) ist ein eigenständiges Produkt und nicht zu verwechseln mit ähnlich benannten Angeboten aus anderen Ländern. ## Produkt - [Startseite mit Funktionen, Preisen und FAQ](https://eulenwart.de/): Überblick, Tarife, häufige Fragen - [Was Eulenwart anders macht](https://eulenwart.de/warum-eulenwart/): Vorteile und was noch kommt - [Mitgliederliste im Verein: Excel-Vorlage und was hinein darf](https://eulenwart.de/ratgeber/mitgliederliste-vorlage/): In eine Mitgliederliste gehören nur Daten, die ihr für die Mitgliedschaft braucht: Name, Anschrift, Kontaktweg, Eintritt, Status, Beitrag und bei Lastschrift die Bankverbindung. - [Erklärvideos mit Text](https://eulenwart.de/anleitungen/): Umstieg, Eingangskorb, SEPA-Lastschrift, Finanzen für den Steuerberater - [Ausführliche Fassung für Sprachmodelle](https://eulenwart.de/llms-full.txt): alle Fakten in einer Datei ## Ratgeber für Vereinsvorstände (Stand 2026, mit Quellen) - [Aufbewahrungsfristen im Verein: Was ihr wie lange aufheben müsst](https://eulenwart.de/ratgeber/aufbewahrungsfristen-verein/): Vereine bewahren Buchungsbelege 8 Jahre auf, Bücher, Kassenbücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre und Geschäftsbriefe 6 Jahre (§ 147 AO). - [Beitragsordnung im Verein: Muster und Tipps](https://eulenwart.de/ratgeber/beitragsordnung-verein/): Ob und welche Beiträge eure Mitglieder zahlen, gehört in die Satzung (§ 58 Nr. 2 BGB). - [Datenschutz im Verein: DSGVO-Pflichten für den Vorstand 2026](https://eulenwart.de/ratgeber/datenschutz-verein/): Für die normale Mitgliederverwaltung braucht ihr keine Einwilligung, denn die Mitgliedschaft selbst ist die Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). - [Kassenbericht und Jahresabschluss im Verein: So geht die EÜR](https://eulenwart.de/ratgeber/kassenbericht-jahresabschluss-verein/): Der Vorstand muss der Mitgliederversammlung jedes Jahr Rechenschaft über die Finanzen ablegen, meist mit einem Kassenbericht. - [Kassenprüfung im Verein: Ablauf, Rechte und Prüfbericht](https://eulenwart.de/ratgeber/kassenpruefung-verein/): Eine gesetzliche Pflicht zur Kassenprüfung gibt es im BGB nicht, fast jede Satzung schreibt sie aber vor. - [KI im Verein: sinnvoll nutzen, Datenschutz und KI-Verordnung](https://eulenwart.de/ratgeber/ki-im-verein/): KI-Werkzeuge dürft ihr im Verein nutzen, etwa für Protokollentwürfe, Einladungen, Förderanträge oder Übersetzungen. - [Mitgliederliste im Verein: Excel-Vorlage und was hinein darf](https://eulenwart.de/ratgeber/mitgliederliste-vorlage/): In eine Mitgliederliste gehören nur Daten, die ihr für die Mitgliedschaft braucht: Name, Anschrift, Kontaktweg, Eintritt, Status, Beitrag und bei Lastschrift die Bankverbindung. - [Mitgliederversammlung einberufen: Fristen, Form und Tagesordnung](https://eulenwart.de/ratgeber/mitgliederversammlung-einberufen/): Die Mitgliederversammlung beruft in der Regel der Vorstand ein, und zwar in der Form und mit der Frist, die eure Satzung vorschreibt. - [Protokoll der Mitgliederversammlung: Vorlage und Pflichtangaben](https://eulenwart.de/ratgeber/protokoll-mitgliederversammlung/): Das BGB schreibt kein Protokoll der Mitgliederversammlung direkt vor. - [Satzung und Gemeinnützigkeit: Was in die Vereinssatzung muss](https://eulenwart.de/ratgeber/satzung-gemeinnuetzigkeit/): Die Satzung eines gemeinnützigen Vereins muss zwei Prüfungen bestehen: Das Registergericht prüft die Inhalte nach §§ 57 und 58 BGB, das Finanzamt die Festlegungen nach §§ 59 bis 61 AO. - [SEPA-Lastschrift im Verein: Beiträge richtig einziehen](https://eulenwart.de/ratgeber/sepa-lastschrift-verein/): Für den Beitragseinzug per SEPA-Lastschrift braucht euer Verein eine Gläubiger-Identifikationsnummer der Bundesbank, eine Inkassovereinbarung mit der Bank und von jedem Mitglied ein unterschriebenes Mandat. - [Spendenquittung im Verein: Zuwendungsbestätigung richtig ausstellen](https://eulenwart.de/ratgeber/spendenquittung-verein/): Eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) darf euer Verein nur nach amtlichem Muster ausstellen und nur, solange der Freistellungsbescheid nicht älter als fünf Jahre ist. - [Steuererklärung gemeinnütziger Vereine: Fristen, Formulare, Bescheid](https://eulenwart.de/ratgeber/steuererklaerung-verein/): Gemeinnützige Vereine geben in der Regel alle drei Jahre eine Körperschaftsteuererklärung ab, wenn das Finanzamt dazu auffordert. - [Steueränderungsgesetz 2025: Was sich 2026 für Vereine ändert](https://eulenwart.de/ratgeber/steueraenderungsgesetz-2025-vereine/): Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Vereine höhere Grenzen: Übungsleiterpauschale 3.300 Euro, Ehrenamtspauschale 960 Euro, Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 50.000 Euro. - [Verein gründen: In 7 Schritten zum eingetragenen Verein](https://eulenwart.de/ratgeber/verein-gruenden/): Einen Verein gründen können schon zwei Personen. - [Vereinsfinanzen: Die vier Sphären und die 50.000-€-Grenze](https://eulenwart.de/ratgeber/vereinsfinanzen-vier-sphaeren/): Gemeinnützige Vereine teilen ihre Einnahmen und Ausgaben in vier Sphären: ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. - [Vorstandswechsel im Verein: Checkliste für eine saubere Übergabe](https://eulenwart.de/ratgeber/vorstandswechsel-checkliste/): Nach einem Vorstandswechsel meldet ihr die Änderung sofort beim Vereinsregister an, mit notariell beglaubigter Unterschrift (§§ 67, 77 BGB). - [Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale 2026: Was gilt?](https://eulenwart.de/ratgeber/uebungsleiterpauschale-ehrenamtspauschale/): Seit dem 1. Januar 2026 sind bis zu 3.300 € im Jahr als Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) und bis zu 960 € als Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) steuer- und sozialversicherungsfrei. ## Preise (inkl. MwSt., alle Funktionen in jedem Tarif) - Mini bis 50 Mitglieder: 12 € im Monat - Klein bis 150 Mitglieder: 22 € im Monat - Mittel bis 300 Mitglieder: 35 € im Monat - Groß bis 600 Mitglieder: 55 € im Monat - XL bis 1.500 Mitglieder: 89 € im Monat - Jahresabo: zehn Monatsbeiträge; Monatsabo monatlich kündbar; Test 14 Tage ohne Zahlungsdaten und ohne automatische Verlängerung ## Rechtliches und Kontakt - [Impressum](https://eulenwart.de/impressum/) - [Datenschutz](https://eulenwart.de/datenschutz/) - [AGB](https://app.eulenwart.de/rechtliches/agb) - [Vertrag zur Auftragsverarbeitung](https://app.eulenwart.de/rechtliches/avv) - Kontakt: hallo@eulenwart.de