Ratgeber
Ratgeber für Vereinsvorstände
Steuern, Vereinsrecht, Beiträge und Organisation – kurz erklärt, mit Quellen und auf dem Stand von 2026. Für alle, die ehrenamtlich Verantwortung übernehmen.
Finanzen & Steuern
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Aufbewahrungsfristen im Verein: Was ihr wie lange aufheben müsst Vereine bewahren Buchungsbelege 8 Jahre auf, Bücher, Kassenbücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre und Geschäftsbriefe 6 Jahre (§ 147 AO). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Satzung und Protokolle hebt ihr dauerhaft auf, Daten ausgetretener Mitglieder löscht ihr, sobald sie nicht mehr gebraucht werden. Weiterlesen →
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Kassenbericht und Jahresabschluss im Verein: So geht die EÜR Der Vorstand muss der Mitgliederversammlung jedes Jahr Rechenschaft über die Finanzen ablegen, meist mit einem Kassenbericht. Für fast alle Vereine reicht als Jahresabschluss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Anfangsbestand, Einnahmen und Ausgaben nach Sphären, Endbestand und eine Vermögensübersicht. Eine Bilanz ist nur nötig, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn erzielt und das Finanzamt dies mitteilt. Weiterlesen →
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Kassenprüfung im Verein: Ablauf, Rechte und Prüfbericht Eine gesetzliche Pflicht zur Kassenprüfung gibt es im BGB nicht, fast jede Satzung schreibt sie aber vor. Die Mitgliederversammlung wählt unabhängige Kassenprüfer, die Kasse, Konten, Belege und Mittelverwendung prüfen und darüber berichten. Ihr Prüfbericht ist die Grundlage für die Entlastung des Vorstands. Weiterlesen →
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Spendenquittung im Verein: Zuwendungsbestätigung richtig ausstellen Eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) darf euer Verein nur nach amtlichem Muster ausstellen und nur, solange der Freistellungsbescheid nicht älter als fünf Jahre ist. Bis 300 Euro je Spende reicht Spendern der Kontoauszug plus ein vereinfachter Beleg des Vereins. Ein Doppel jeder Bestätigung bewahrt ihr auf; für falsche Bestätigungen droht eine Haftung von 30 Prozent der Spende. Weiterlesen →
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Steueränderungsgesetz 2025: Was sich 2026 für Vereine ändert Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Vereine höhere Grenzen: Übungsleiterpauschale 3.300 Euro, Ehrenamtspauschale 960 Euro, Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 50.000 Euro. Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung greift erst ab 100.000 Euro Jahreseinnahmen. Außerdem ist E-Sport gemeinnützig und Photovoltaikanlagen gefährden die Gemeinnützigkeit nicht mehr. Weiterlesen →
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Steuererklärung gemeinnütziger Vereine: Fristen, Formulare, Bescheid Gemeinnützige Vereine geben in der Regel alle drei Jahre eine Körperschaftsteuererklärung ab, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Ihr übermittelt den Vordruck KSt 1 mit der Anlage Gem elektronisch über ELSTER. Jährlich wird die Erklärung fällig, wenn ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mehr als 50.000 € Einnahmen und mehr als 5.000 € Gewinn hat. Danach erhaltet ihr einen neuen Freistellungsbescheid, mit dem ihr 5 Jahre lang Spendenquittungen ausstellen dürft. Weiterlesen →
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Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale 2026: Was gilt? Seit dem 1. Januar 2026 sind bis zu 3.300 € im Jahr als Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) und bis zu 960 € als Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist eine nebenberufliche Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein. Für dieselbe Tätigkeit gibt es nur eine der beiden Pauschalen, und Vorstände dürfen nur bezahlt werden, wenn die Satzung es erlaubt. Weiterlesen →
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Vereinsfinanzen: Die vier Sphären und die 50.000-€-Grenze Gemeinnützige Vereine teilen ihre Einnahmen und Ausgaben in vier Sphären: ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Nur der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kann Körperschaft- und Gewerbesteuer auslösen, und seit 2026 erst bei Einnahmen über 50.000 € inklusive Umsatzsteuer (§ 64 Abs. 3 AO). Die meisten kleinen Vereine kommen mit einer sauberen Einnahmen-Überschuss-Rechnung je Sphäre aus. Weiterlesen →
Vereinsrecht
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Datenschutz im Verein: DSGVO-Pflichten für den Vorstand 2026 Für die normale Mitgliederverwaltung braucht ihr keine Einwilligung, denn die Mitgliedschaft selbst ist die Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Pflicht sind aber Datenschutzhinweise beim Eintritt, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und AV-Verträge mit Dienstleistern. Einen Datenschutzbeauftragten braucht ihr erst, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig digital mit personenbezogenen Daten arbeiten. Weiterlesen →
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Mitgliederversammlung einberufen: Fristen, Form und Tagesordnung Die Mitgliederversammlung beruft in der Regel der Vorstand ein, und zwar in der Form und mit der Frist, die eure Satzung vorschreibt. In der Einladung müssen alle Punkte stehen, über die abgestimmt werden soll (§ 32 Abs. 1 BGB). Hybrid darf der Vorstand seit März 2023 auch ohne Satzungsregel einladen, eine rein virtuelle Versammlung braucht einen Beschluss der Mitglieder oder eine Satzungsregel. Weiterlesen →
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Protokoll der Mitgliederversammlung: Vorlage und Pflichtangaben Das BGB schreibt kein Protokoll der Mitgliederversammlung direkt vor. Eure Satzung soll aber die Beurkundung der Beschlüsse regeln (§ 58 Nr. 4 BGB), und fast jede Satzung verlangt ein Protokoll. Hinein gehören Ort, Datum, Leitung, Beschlussfähigkeit, Tagesordnung, jeder Antrag im Wortlaut und jedes Ergebnis mit Ja, Nein und Enthaltungen. Bei Vorstandswechsel und Satzungsänderung braucht das Registergericht eine Abschrift. Weiterlesen →
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Satzung und Gemeinnützigkeit: Was in die Vereinssatzung muss Die Satzung eines gemeinnützigen Vereins muss zwei Prüfungen bestehen: Das Registergericht prüft die Inhalte nach §§ 57 und 58 BGB, das Finanzamt die Festlegungen nach §§ 59 bis 61 AO. Dazu gehören ein genau beschriebener Zweck aus § 52 AO sowie die Klauseln der Mustersatzung zu Selbstlosigkeit, Mittelverwendung, Begünstigungsverbot und Vermögensbindung. Eine Vergütung des Vorstands ist nur zulässig, wenn die Satzung sie ausdrücklich erlaubt. Weiterlesen →
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Verein gründen: In 7 Schritten zum eingetragenen Verein Einen Verein gründen können schon zwei Personen. Für die Eintragung ins Vereinsregister braucht ihr aber mindestens sieben Mitglieder (§ 56 BGB). Ihr beschließt in einer Gründungsversammlung die Satzung, wählt den Vorstand und meldet den Verein mit notariell beglaubigter Unterschrift beim Amtsgericht an (§ 77 BGB). Soll der Verein gemeinnützig sein, lasst ihr die Satzung vorher vom Finanzamt prüfen und beantragt danach die Feststellung nach § 60a AO. Weiterlesen →
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Vorstandswechsel im Verein: Checkliste für eine saubere Übergabe Nach einem Vorstandswechsel meldet ihr die Änderung sofort beim Vereinsregister an, mit notariell beglaubigter Unterschrift (§§ 67, 77 BGB). Danach folgen Bank, Finanzamt, Versicherungen und die Übergabe aller Unterlagen und Zugänge. Ein schriftliches Übergabeprotokoll schützt den alten und den neuen Vorstand. Weiterlesen →
Mitglieder & Beiträge
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Beitragsordnung im Verein: Muster und Tipps Ob und welche Beiträge eure Mitglieder zahlen, gehört in die Satzung (§ 58 Nr. 2 BGB). Die Höhe regelt ihr besser in einer eigenen Beitragsordnung, die das in der Satzung bestimmte Organ beschließt. So passt ihr Beiträge an, ohne die Satzung zu ändern und die Änderung ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Weiterlesen →
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Mitgliederliste im Verein: Excel-Vorlage und was hinein darf In eine Mitgliederliste gehören nur Daten, die ihr für die Mitgliedschaft braucht: Name, Anschrift, Kontaktweg, Eintritt, Status, Beitrag und bei Lastschrift die Bankverbindung. Eine Einwilligung braucht ihr dafür nicht, Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Unsere kostenlose Excel- und CSV-Vorlage enthält diese Spalten und einige optionale dazu. Weiterlesen →
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SEPA-Lastschrift im Verein: Beiträge richtig einziehen Für den Beitragseinzug per SEPA-Lastschrift braucht euer Verein eine Gläubiger-Identifikationsnummer der Bundesbank, eine Inkassovereinbarung mit der Bank und von jedem Mitglied ein unterschriebenes Mandat. Vor jedem Einzug kündigt ihr Betrag und Termin an, standardmäßig 14 Kalendertage vorher. Die Lastschrift muss spätestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit bei der Bank sein. Weiterlesen →
Weniger Papierkram im Vorstand: Eulenwart verwaltet Mitglieder, Beiträge, Belege und Spendenquittungen – mit KI-Assistent und Servern in Deutschland.
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